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Die Geschichte des Berlindarlehens (§ 17 Abs. 2 Berlinförderungsgesetz)

Die Berlindarlehen sollten das Investitionsvolumen in der damals geteilten Stadt Berlin fördern.

Die zeichenbaren Berlindarlehen wurden damals mit einem Zinssatz von 1 % bis 1,5 % unter dem jeweiligen Kapitalmarktzins offeriert.

Zusätzlich gewährte der Staat dem Zeichner eine Steuergutschrift von 20 % der Berlindarlehenssumme.

Vornehmlich zeichnete eine gutbetuchte Klientel von 1970 bis 1991 die Berlindarlehen.

Die Berlindarlehen hatten / haben eine Laufzeit von 25 Jahren und besaßen den Charakter eines klassischen Hypothekendarlehens, z.B. die Tranche von 1990: sie hatte einen Zinssatz von 6,5 % und eine Tilgung von 1,5 % zuzüglich ersparter Zinsen.

Seit Ende 1991 werden Berlindarlehen nichtmehr aufgelegt.

Auf der folgenden Seite haben wir "die Vorteile des Verkaufs von Berlindarlehen" zusammengestellt.

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